Tarif und Recht
Verhandlungen zur VBL
Im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften (ver.di, GEW, Tarifunion) statt. Es geht um Ungerechtigkeiten bei der "Startgutschrift", zu der über 3000 Versicherte gegen die VBL den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nachverhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.
Hintergrund und Vorausschau:
1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.
2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 31.12.01 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.
3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 1999-2001 durchschnittlich etwas über 52740 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Qelle: Rentenkürzungen bei älteren, alleinstehenden Rentenfernen (März 2009) auf http://www.startgutschriften-arge.de/, Schaltflächeche STUDIEN).
4. Die Start"gut"schriften wurden entgegen dem Versprechen der VBL nicht angemessen dynamisiert (lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht, wurden in den Jahren seit 2002 gewährt). Gerecht wäre die Umstellung aus das neue System gewesen, wenn die Startgutschrift bei Renteneintritt berechnet werden würde, dann würden Lohnerhöhungen und Inflation in die Berechnung eingefließen. So aber bezahlen die unter 3. genannten Jahrgänge allein die Sanierung der VBL.
5. Allen, die jetzt in Rente gehen, ist unbedingt anzuraten, mit Hinweis auf anstehende Tarifverhandlungen gegen den Betriebsrenten-Bescheid der VBL Widerspruch, bzw. Klage einzulegen.
6. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Panne bei den Startgutschriften zeigt, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".
7. Aus den Sondierungsgesprächen zu den Tarifverhandlungen zur VBL im April ist bereits bekannt geworden, dass die Verhandlungen mit Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen werden, dass lediglich die Ausbildungszeiten in die Berechnungen einbezogen werden, was ausschließlich nur den Besserverdienenden (mit Studium) entgegen kommt (siehe Dateianlage).
Der Text wurde dem Forum BGS entnommen. Wer dazu Stellung nehmen möchte, ist gerne in unser Forum eingeladen!
Wie weiter mit den neuen Tarifen?
Die Tariflage ist spröde und undurchsichtig. Dennoch haben wir uns bemüht, sie unter der Schaltfläche TARIFGESCHICHTE BEI VIVANTES verständlich darzustellen (mit vielen Bildern!).
Unten links auf dieser Seite kann man die für uns gültige Lohntabelle des TVöD aufrufen. Aber wer weiß schon, in welche Entgeltgruppe (EG) und in welche Stufe der EG man eingruppiert wird? Wer Zweifel an der korrekten Eingruppierung hat, wendet sich an den örtlichen Betriebsrat oder fragt uns mittels einer der in KONTAKT angegebenen Adressen.
Durch die Besitzstandswahrung trifft man nicht den genauen Betrag der TVöD-Stufe, sondern liegt meist etwas höher. Mit diesem Betrag, der als "individuelle Zwischenstufe" bezeichntet wird, verharrt man für zwei Jahre. Dann kommt man in die nächst höhere Stufe. Die meisten, die sich jetzt schon auf der höchsten Lebensalterstufe des BAT befinden, werden mit Genugtuung feststellen können, dass sie sich noch um ein bis zwei Stufen verbessern können.
Etwas problematisch kann es bei dem Verlauf KR VII in 5 Jahren nach KR VIII sein: Wer zum Beispiel bereits 4 Jahre in KR VII ist, jetzt übergeleitet wird, muss weitere zwei Jahre warten, bis die höhere Stufe erreicht wird (also insgesamt 6 Jahre statt 5 nach BAT).
Wer den neuen TVöD kennenlernen will., schaut hier nach: TVöD . Ergänzend sollte auch der Besondere Teil Krankenhäuser (BTK) angesehen werden. Wer einen Blick in eines der Werke hineinwirft oder sich einen TV herunter lädt, wird schnell feststellen, dass er zu Fragen wie "Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt?" kaum leichter lesbar ist als der altehrwürdige BAT. Dabei war es Ziel der Verhandlungspartner, ein leicht verständliches und gut lesbares Tarifwerk zu schaffen. Aber auch der Tarifvertrag des Marburger Bundes mit Vivantes liest sich nicht einfacher. Hier scheinen etliche Passagen wörtlich dem TVöD entnommen worden zu sein. Es bleibt dem tariflich interessierten Menschen nichts anderes, als sich Zeit zu nehmen, um sich an die eigenartige Grammatik und verschlungene Logik von Tarifverträgen zu gewöhnen. Oder hilft eine Power-Point-Präsentation von verdi? Ein Versuch lohnt vielleicht!
Bitte beachtet auch das "Krankenhausinfo" aus Stuttgart, welches sehr gut über das Tarifgeschehen für den öffentlichen Dienst in Deutschland berichtet
Krankenhausinfo Stuttgart



