Menschenwürdige Pflege

 

"Der Patient hat das Recht, Zugang zu den Leistungen des Krankenhauses zu erhalten, die der Art seiner Krankheit oder seines Zustands angemessen sind. Der Krankenhauspatient hat das Recht auf eine rücksichtsvolle Betreuung unter Respektierung seiner menschlichen Würde. . ."  1)

Alle, die sich bei Vivantes auf den beschwerlichen Weg gemacht haben, den Beruf der Krankenschwester oder des Krankenpflegers zu erlernen, kennen diese Sätze aus der Europäischen Charta des Krankenhauspatienten von 1979 aus ihren Lehrbüchern. Sicher  kennen auch alle Beschäftigten im Bereich der Pflege von Vivantes diese Charta und sollten sich mit ihr identifizieren.

Kennt man diese Charta auch auf der Leitungsebene von Vivantes?

Die Pflege stellt nach wie vor den personell stärksten Bereich im Unternehmen. Dies hat seine Gründe unter anderem darin, dass die Pflege am nächsten an unseren "Kunden", unseren Patienten ist. Wann immer ein Patient ein Problem, ein Bedürfnis oder ein Wunsch äußert, ist es zunächst die Pflege, die sich damit auseinander setzen muss. Alle, die je in diesem Beruf gearbeitet haben, wissen, dass der Bedarf an menschlicher Zuwendung unter den besonderen Umständen der Krankenhaussituation immens groß ist. Menschliche Zuwendung ist etwas -  und hier liegt das besondere Problem der Pflege - was sich nur schwerlich messen lässt. Hierfür gibt es keine Messinstrumente, keine Skalen, keine Auswertungsbögen oder ähnliches, die darstellen, was Pflege an diesem Punkt leistet. Eines aber lässt sich ohne Zweifel konstatieren: Zuwendung und Pflege kosten Zeit und somit Personal, ein Zusammenhang, der bei Vivantes in dieser Form offensichtlich nicht gesehen wird.

Wie ist die Lage?

Alle, die im Pflegebereich von Vivantes arbeiten, kennen die Situation: Im Laufe der letzten Jahre ist der Durchlauf der Patienten immer größer, die Patienten schwerer krank und das Personal auf den Stationen und in den Bereichen immer weniger und immer älter geworden. Was heißt dies für unsere Patienten? Diejenigen, die bisher für ihre täglichen Bedürfnisse zuständig waren, haben immer weniger Zeit und wirken und sind immer gestresster. Eine Werbung für Vivantes, gar ein Grund Vivantes weiterzuempfehlen? Wohl kaum! Wendet man sich als Pflegekraft an die Vorgesetzten, bekommt man zu hören, dass in schwierigen Zeiten eben Abstriche in der Versorgung zu machen seien. Wie man diese zynische Logik seinen Patienten erklären soll, ohne den eigenen Arbeitgeber noch mehr zu diskreditieren, wird einem nicht erklärt! Ganz im Gegenteil, in immer kürzer werdenden Abständen wird man als Pflegekraft bei Vivantes mit immer kruderer 2) Bürokratie konfrontiert, die noch mehr Zeit von der Versorgung der Patienten abzieht. Instrumente beispielsweise wie das Entlassungs,management', die vorgeblich dabei helfen sollen, die Liegedauer der Patienten zu verkürzen, werden durch mangelnde Praktikabilität somit zu Instrumenten der Verkürzung der Zuwendungsdauer für unsere Patienten.

 

Muss das so sein?

Ist es tatsächlich völlig unmöglich, den Bedarf an Pflegepersonal einer Station oder eines Bereiches zumindest ungefähr zu bestimmen? Natürlich nicht. Es gibt im Gegenteil immer mehr Indikatoren, die zumindest eine ungefähre Ermittlung des Pflegebedarfs ermöglichen. Hierzu stünde z.B. der sog. Case-Mix-Index zur Verfügung, der Auskunft über den Schweregrad der Erkrankung von Patienten einer Abteilung oder Station bietet und der sich aus der Berechnung der Fallpauschalen im DRG-System ergibt. Darüber hinaus gab es selbst in den entsprechenden Etagen von Vivantes vor Jahren den Plan, das Produkt LEP (Leistungserfassung Pflege) einer schweizerischen Firma einzukaufen. Ein Plan, der angeblich am Geldmangel scheiterte. Warum aber greift man nicht sowieso auf das Instrument zurück, das Vivantes seit Jahren zur Verfügung steht, die gute alte Pflegepersonalregelung (PPR)? Seit nunmehr etwa 15 Jahren werden täglich die Patienten auf den somatischen Peripherstationen in diesem neunstufigen Schema bewertet und eingestuft, woraus sich der pflegerische Personalbedarf einer Station in sog. Pflegeminuten errechnen lässt.

Ist die PPR noch zeitgemäß?

In Stichproben, die der Betriebsrat in letzter Zeit ausgewertet hat, wird die PPR auf den Stationen zu etwa 50% erfüllt. Die restlichen 50% werden nur durch den immensen Einsatzwillen der Pflegenden nur notdürftig und zunehmend weniger kompensiert. Fragt man bei Vorgesetzten nach, warum man sich in der Bemessung nicht nach den PPR-Zahlen richtet, erhält man zur Antwort, diese seien rechtlich nicht bindend. Stimmt! Warum aber, wenn diese Zahlen nicht bindend sind, benutzt Vivantes sie selbst? Die vom Direktorat Pflege- und Betreuungs- management eingesetzte Expertengruppe Pflegestandards gibt alle paar Wochen neue Pflegestandards heraus. Auf diesen Standards findet sich neben den Angaben zu den jeweiligen Pflegeproblemen und -maßnahmen auch eine Angabe zur Zeitdauer, die die jeweiligen Prozeduren beanspruchen. Diese werden keineswegs in Minuten oder Sekunden angegeben, sondern - tatsächlich - in der dafür zu verwendenden Einstufung im PPR-System.
Also ist die PPR doch offensichtlich nach wie vor ein geeignetes Instrument zur Pflegebedarfsermittlung. Wie wichtig eine umfassende Ermittlung des Pflegebedarfs ist, zeigt sich u.a. daran, dass in Arbeitsgerichtsver- fahren die zuständigen Richter in solchen Verfahren bemängeln, dass es keine Instrumente zur Pflegebedarfs- ermittlung gibt.

Wir fordern daher:
Die hundertprozentige Erfüllung der sich aus der PPR ergebenden Pflegestellenbesetzung
Die Schaffung PPR-ähnlicher Instrumente für Bereiche, in denen es bislang keine PPR gibt (Funktionsbereiche, Intensivstationen, Psychiatrie).
Die rechtsverbindliche Anweisung, welche Verrichtungen im Falle akuter Arbeitsüberlast

ungssituationen unterbleiben dürfen.

[1] Zitiert aus: Menche, Nicole (Hg.):Pflege heute - Lehrbuch für Pflegeberufe, 3., vollst. überarb. Auflage, München 2004, S. 17
[2] < lat. "crudus" = "rauh", "grob"

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