Fall Brigitte Heinisch
Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen, nicht der Profit
Brigitte Heinisch ist eine ehemalige Vivantes-Kollegin aus dem Forum für Senioren, die von Vivantes gleich 3mal gekündigt wurde. Brigitte war für die Leitung des Forums sicher keine "bequeme" Kollegin, da sie nicht müde wurde, Überlastungsanzeigen zu schreiben und auf Missstände hinzuweisen. Hintergrund ihrer Aktivitäten war die Beobachtung und Erfahrung, dass Pflegende oft unter unwürdigen und krankmachenden Bedingungen arbeiten mussten. Außerdem bedachte sie den Fall, dass das Schicksal sie selbst einmal in die Situation bringen könnte, als Heimbewohnerin ungenügende Plege erfahren zu müssen. Beispielsweise dass sie bei Laufschwierigkeiten nachts nicht zur Toilette geführt werden kann, weil meist nur eine Pflegeperson für 3 Etagen zuständig ist, und deshalb solchen Bewohnern eine Windel angelegt wird, die erst morgens gewechselt wird.
Auf den Punkt gebracht hat es die Zeitschrift "Die Altenpflege" in der Ausgabe Juli 2005:
"Sie machte die Heimleitung auf Missstände aufmerksam - nichts passierte. Sie schrieb Überlastungsanzeigen - nichts geschah. Dann zeigte sie ihren Geschäftsführer an - und promt tat sich etwas. Die Altenpflegerin aus Berlin bekam gleich drei Kündi gungen. Weil doppelt und dreifach besser hält."
Auf die erste, "krankheitsbedingte" Kündigung hin bildete sich ein Solidaritätskreis "Menschenwürdige Pflege", der ein Flugblatt mit der Nennung von Missständen im FfS herausbrachte. Dass Brigitte dies in ihr Heim faxte, war der Grund für ihre erste fristlose Kündigung. Im Prozess dagegen entschied das Gericht, dass die Schilderung des Flugblattes über Situationen im Vivantes-Forum-für-Senioren im Wesentlichen einem Gutachten des MDK vom Frühjahr des Jahres 2004 entsprach. Desweiteren wurde entschieden, dass die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten worden ist. D. h.: die Kritik war berechtigt und Brigitte hat diesen Prozess gewonnen.
Da Vivantes Widerspruch eingelegt hat, wurde vor dem Landesarbeitsgericht weiterverhandelt. Beiden Seiten war aufgegeben zu beweisen, dass zum Zeitpunkt des Flugblattes die Lage so war, wie im Flugblatt geschildert oder nicht. Personalleiter Krümmel äußerte sich vor der Presse, dass "jetzt alles in Ordnung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen", was allerdings nahe legt, dass das zum Zeitpunkt des Flugblattes nicht der Fall war.
Dass "jetzt alles in Ordnung ist" kann allerdings nicht ganz stimmen. Auf einer Bereichs- versammlung im FfS im Dez. 2005 wurde der Betriebsöffentlichkeit bekannt, dass dort über lange Zeit 60 Stellen nicht besetzt waren. Zusätzlich ist den stark belasteten Kolleginnen und Kollegen durch den Abzug von Speiseversorgungskräften weitere Ar- beit aufgebürdet worden. Die damalige Chefin des FfS, Frau Özkaraman, riet den Beschäftingten "dringend davon ab, Überlastungsanzeigen zu schreiben".
Einem Betriebsratsinfo konnte man entnehmen, dass im FfS viele Beschäftigte vor Beginn und nach Ende der regulären Arbeitszeit in den Wohnbereichen arbeiten, um die regulär anfallende Arbeit erledigen zu können, d.h. die Bewohner angemessen zu versorgen. Die Abgeltung dieser Überstunden wurde vielen Kolleginnen und Kollegen von den direkten Vorgesetzen versagt. Dies alles belegt, dass die Beschäftigten im FfS unter enormen Druck stehen. Auch wissen sie immer noch nicht, ob sie -durch die Tochterbildung- in Zukunft ihre Tarife behalten können.
Inzwischen hat Brigitte den Prozess vor dem Landesarbeitsgericht verloren, ohne dass sie Berufung einlegen kann. Seltsamerweise spielte vor Gericht der Kündigungsgrund (Verteilen eines kritischen Flugblattes im Betrieb) keine Rolle mehr, sondern der nachgeschobene Grund der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Wir halten dieses Urteil für fatal. Gibt es doch all den Betreibern von Pflegeeinricht- ungen recht, die hinter ihrer Werbefassade auf Kosten der Beschäftigten und der Bewohner gnadenlose Profitmaximierung betreiben. Die Würde der arbeitenden Menschen und die der Bewohner bleibt dabei auf der Strecke. Wer wird sich noch trauen, eine Überlastungsanzeige zu schreiben? Einige von uns, die diesen Text lesen, werden sich früher oder später als Bewohner/in "in die Hände" solch einer Einrichtung begeben müssen. Daher ist es wichtig, schon jetzt für Bedingungen zu sorgen, die dann das Leben noch lebenswert machen. Dass Brigitte mit ihrer Kritik recht hatte, zeigt der MDK-Bericht (MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen) vom 10. Mai 2006, der hier in Kurzfassung (70 KB) von http://www.ungesundleben.de oder in Originalfassung (3,8 MB) angesehen werden kann.
Das Urtei wurde von Dieter Deiseroth, Richter am Bundessozialgericht in der März-Ausgabe 2007 der Zeitschrift "Arbeit und Recht" kritisch kommentiert. Der Kommentar kann hier eingesehen werden.
Dazu ein Zitat von www.ungesundleben.org:
"Unabhängig davon, wer in diesem konkreten Fall Recht hat: Nach diesem Urteil darf eine Arbeitnehmerin, wenn sie mit eigenen Augen sieht, wie ihr Arbeitgeber Dioxin in den Wannsee kippt, nur dann zur Polizei gehen, wenn sie im Voraus weiß, dass den zuständigen Stellen der Tatnachweis gelingt. Gelingt diesen Stellen der Tatnachweis nicht, so hat die Arbeitnehmerin eben deshalb ihre Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Wegen der Erfolglosigkeit der Ermittlungsarbeit wäre dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung natürlich auch nicht zuzumuten - wo käme man da hin! Loyalitätspflicht der Arbeitnehmerin wäre es gewesen, den Arbeitgeber zu bitten, kein Dioxin mehr in den Wannsee zu kippen, und danach den Vorfall zu ignorieren.
Das Gericht scheint das Ansehen des Arbeitgebers schützen zu wollen. Tatsächlich schadet eine Strafanzeige dem Ansehen des Arbeitgebers. Dieser Umstand und der Wunsch, das Ansehen des Arbeitgebers zu schützen, scheint dazu geführt zu haben, dass dem Gericht eine begriffliche Vermischung mit dem Recht unterlaufen ist, sich in der Öffentlichkeit vor unbelegten Vorwürfen schützen zu dürfen. Im Effekt dieser Vermischung werden die Rechte von ArbeitnehmerInnen als BürgerInnen eingeschränkt und der Schutz alter Menschen vor Missständen in der Pflege erschwert."
Eintrag am 19.07.06: Am 3.Juli 2006 hat Report Mainz den Fall beleuchtet. Die einführenden Worte des Sprechers machen nachdenklich:
"Unsere nächste Geschichte macht wütend aus zwei Gründen. Erstens: Zum Einen berichtet sie von menschenunwürdigen Zuständen in der Altenpflege, zweitens wird von einer Frau erzählt, die sich dagegen gewehrt hat, gegen skandalöse Missstände bei der Betreuung alter Menschen. Wurde sie dafür belohnt? Hat sie einen Preis für Zivilcourage erhalten? Nein, man hat sie gefeuert."
In der selben Sendung äußerte der Pflegeexperte Klaus Fussek zum Fall: "Es ist (gemeint: nach dem Urteil) zu befürchten, dass die Pflegekräfte Angst bekommen und schweigen, wenn sie menschenunwürdige Arbeits- und Pflegebedingungen erleben. Die Situation in der Pflege wird sich verschärfen"
Inzwischen ist Rechtsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt worden. Brigittes Rechtsschutzversicherung hat die Wichtigkeit einer Klärung erkannt und "grünes Licht" gegeben.
Eintrag am 15.04.07: Am Freitag, den 13.04.07 erhielt Brigitte Heinisch als erste Nichtakademikerin zusammen mit Dr. Live Bode den mit 3000 Euro dotierten
"Whistleblower"-Preis für soziales Engagement und Zivilcourage. Die aus führliche Begründung kann hier nachgelesen werden. Eine Broschüre zur diesjährigen Preisverleihung kann hier bestellt werden.
Eintrag am 09.09.07: Die Rechtsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -weil ja Brigitte ihre Anzeige bei der Staatsanwaltschaft "ins Blaue hinein" gestellt habe- wurde aus unserer Sicht aus formaljuristischen Gründen vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen. Die Begründung kann hier nachgelesen werden: BAG
Brigitte legte im August 2007 dagegen Verfassungsbeschwerde ein. Der Text der Beschwerde kann hier nachgelesen werden: Verfassungsbeschwerde.
Das Bundesverfassungsgericht ließ sich viel Zeit mit seiner Ablehnung der Beschwerde. Wir sind der Meinung, die zuständigen Richter haben sich einfach davor gedrückt, eine Entscheidung entweder für das demokratische Recht auf Meinungsfreiheit oder dagegen zu fällen, d. h. die politische Unterdrückung zu legitimieren. So oder so wäre es eine brisante politische Entscheidung gewesen. Der Solikreis fordert weiterhin die sofortige Rücknahme der politisch motivierten Kündigung von Brigitte Heinisch und ihre Wiedereinstellung!
Die nächste juristische Runde ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrchte.
Der Solikreis organisiert bundes-, bzw. europaweit, die Solidarität für Brigitte Heinisch.
Wie auch immer die gerichtliche Auseinandersetzung enden wird, festgehalten werden kann, dass Brigittes Kampf und die Arbeit des Solikreises erheblich dazu beigetragen haben, dass die Thematik "Umgang mit Menschen in der Altenpflege" zur Zeit republikweit diskutiert wird. Zu hoffen bleibt, dass diese Diskussion in eine deutliche Verbesserung für die in der Altenpflege Arbeitenden und für die betroffenen Heimbewohner münden wird.
Nachtrag 26.07.2001: Vor wenigen Tagen wurde durch Funk und Presse bekannt, dass Brigitte den Prozess beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen hat. Von dieser Stelle seien ihr die herzlichsten Glückwünsche übermittelt!
Weitere Einzelheiten bitte der Website Solikreis menschenwürdige Pflege, Berlin entnehmen.




